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Führerschein Schweiz

Tipps und Tricks zum Führerschein

Sie möchten gerne in der Schweiz Ihren Führerschein machen? Dazu brauchen Sie zuerst mal einen Lernfahrausweis, darauf folgt die theoretische und praktische Prüfung und wenn Sie diese mit Erfolg bestanden haben, erhalten Sie Ihren Führerausweis auf Probe. Später wird dann der reguläre Führerschein ausgestellt. Zudem ist auch noch ein internationaler Führerschein erhältlich, den Sie in bestimmten Ländern benötigen, um einen Wagen zu lenken. Bei Missachtung der Verkehrsregeln, wie zum Beispiel Alkohol am Steuer, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden.

Kosten Führerschein

Die Kosten bis hin zur Fahrprüfung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zuammen und sind in allen Kantonen ein bisschen anders:

  • Theoriebuch: 30 CHF
  • Nothilfekurs: 100 – 200 CHF
  • Sehtest: 10 – 15 CHF
  • Lernfahrausweis 20 – 80 CHF
  • Verkehrskundeunterricht: 200 – 280 CHF
  • Theorieprüfung: 30 – 40 CHF
  • Fahrstunden (45–50 Minuten): 80 – 90 CHF
  • Praktische Fahrprüfung: 120 – 130 CHF
  • Führerschein: 35 – 60 CHF

Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Mini Lernfahrt L

Lernfahrausweis beantragen

Sie werden 18 Jahre alt und würden gerne Auto fahren. Bis Sie sich ans Steuer setzen können und mit dem Lernfahrausweis die ersten Runden drehen können, gilt es aber zuerst noch einiges zu erledigen. Frühestens 1 Monat vor Ihrem 18. Geburtstag können Sie dann schliesslich das Gesuch einreichen beim zuständigen Strassenverkehrsamt einreichen.

Nothelferkurs absolvieren

Melden Sie sich an für einen Nothilfekurs. Dieser Ausweis ist dann jeweils 6 Jahre gültig. Hier lernen Sie nicht nur Wichtiges wegen der Autoprüfung sondern fürs Leben!

Gesuch einreichen

Jetzt gilts zum ersten Mal ernst: laden Sie beim auf der Homepage des jeweiligen Strassenverkehrsamts das Gesuch für einen Lernfahrausweis runter (kann auch direkt beim Strassenverkehrsamt oder vielfach auch beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde bezogen werden). Zudem machen Sie noch bei einem Optiker oder bei Ihrem Augenarzt einen Sehtest. Jetzt bringen Sie das ausgefüllte Formular, ein farbiges Passfoto, eine Identitätskarte (oder Ausländerausweis) zusammen mit dem Nothelferausweis und dem Sehtest direkt beim Strassenverkehrsamt vorbei. Wichtig ist, dass alle Ausweise im Original vorhanden sind.

Theorieprüfung

Die Behörden werden das Gesuch bestätigen und somit haben Sie grünes Licht für die Theorieprüfung. Anmeldung am einfachsten per Internet. In den Kantonen Bern, Glarus, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Neuenburg und Zürich kann man die Theorieprüfung auch in Englisch absolvieren.

Lernfahrausweis

Sobald Sie die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten Sie den lange erwarteten Lernfahrausweis. Herzliche Gratulation! Aufgepasst: der Lernfahrausweis ist genau 2 Jahre lang gültig und eine Verlängerung ist nicht möglich. Jetzt dürfen Sie zusammen mit einer Begleitperson und Ihrem Lernfahrausweis zum ersten Mal hinters Steuer sitzen und los gehts! Die Begleitperson muss seit minimum 3 Jahren die Autoprüfung haben und das 23. Altersjahr vollendet haben. Zudem darf die Begleitperson den Führerausweis nicht mehr auf Probe haben.

Praktische Führerprüfung

Ein Experte oder eine Expertin des Strassenverkehrsamts beurteilt während der praktischen Fahrprüfung, ob sie im Stande sind, ein Fahrzeug der jeweiligen Kategorie sicher zu lenken und ob Sie sich mit den Verkehrsregeln auskennen. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, vor der praktischen Prüfung genügend Fahrstunden bei einem patentierten Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin zu buchen.

Wann und wie anmelden

Sie fühlen sich sicher im Strassenverkehr und haben all die obligatorischen Kurse wie zum Beispiel Verkehrskunde usw. hinter sich gebracht. Dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, um sich bei der praktischen Führerprüfung anzumelden.

Prüfungsanforderungen

Für die praktische Prüfung benötigen Sie ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie. Das Auto muss in einem verkehrstauglichen und einwandfreiem Zustand sein. Zudem natürlich mit dem obligatorischen L am Heck.

Folgende Dokumente müssen Sie jeweils an die Prüfung mitnehmen:

  • den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug
  • einen gültigen Ausweis (Identitätskarte, Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung)
  • Lernfahrausweis
  • Fahrausweis, wenn Sie bereits andere Fahrzeugkategorien bestanden haben

Bei bestandener Prüfung:

Herzliche Gratulation! Sie haben die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich bestanden und erhalten per Post den Führerausweis im Kreditkartenformat auf Probe.

Bei nicht bestandener Prüfung:

1. Nichtbestehen

Normalerweise können Sie eine nicht bestandene Prüfung nach einem Monat nochmals versuchen. Die Bedingungen variieren je nach Wohnkanton. Informieren Sie sich beim jeweiligen Strassenverkehrsamt.

2. Nichtbestehen

Wenn Sie ein zweites Mal nicht bestanden haben, benötigen Sie von Ihrem Fahrlerer eine Bescheinigung, worin steht, dass Sie Ihre Ausbildung zum Autolenker ordnungsgemäss abgeschlossen haben und dss Sie fahrtüchtig sind.

3. Nichtbestehen

Nachdem Sie ein drittes Mal die Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie einen psychotechnischen Test oder einen verkehrspsychologischen Fahreignungstest über sich ergehen lassen. Beim jeweiligen Strassenverkehrsamt erhalten Sie die Adressen der zuständigen Stellen.

4. Nichtbestehen

Das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt informiert Sie über die Konsequenzen, falls Sie die Führerprüfung ein viertes Mal nicht bestanden haben.

Kosten

Die Preise für die praktische Führerprüfung ist unterschiedlich je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen. Fragen Sie einfach bei Ihrem Strassenverkehrsamt nach.

Führerausweis auf Probe

Um den definitiven Führerschein zu bekommen, müssen Sie zuerst eine 2-Phasen-Ausbildung durchmachen. Die erste Phase ist die bestandene theoretische und praktische Fahrprüfung. Danach muss sich jede Neulenkerin und jeder Neulenker auf eine 3-jährige Probezeit einstellen und während dieser zweiten Phase sich zusätzlich an 2 Kursen weiterbilden.

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
  • wenn Sie am 1. Dezember 1987 oder später Geburtstag haben.
  • alle Personen, die am 1. Dezember 2005 oder später zum ersten Mal ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten den Führerausweis auf Probe nachdem Sie die Prüfung bestanden haben.
Wann bekommen Sie den Führerausweis auf Probe?

Nachdem Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung erfolgreich bestanden haben.

Wie lange ist die Probezeit?

Die Probezeit dauert drei Jahre. Das Datum dieser Frist wird in Ihrem Führerausweis eingetragen. Ihr Wagen braucht nun kein L mehr und muss nicht besonders gekennzeichnet sein.

Unbefristeten Führerausweis erhalten

Den normalen unbefristeten Führerschein erhalten Sie nach Ablauf der dreijährigen Probezeit, sofern Sie auch an der zweitägigen obligatorischen Weiterbildung teilgenommen haben. Sie müssen beim jeweiligen Strassenverkehrsamt ein Gesuch stellen und brauchen keine weiteren Prüfungen mehr zu machen.

Mercedes Benz G-Klasse Offroader Auto Itani

Begleitete Lernfahrten

Alter und Führerausweis

Sie möchten jemanden mit einem Lernfahrausweis begleiten. Dazu müssen Sie mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sollten Sie seit drei Jahren einen Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie in der Tasche haben. Falls Sie noch einen Führerschein auf Probe haben, dürfen Sie keine Fahrschüler auf den Lernfahrten begleiten.

Pflichten als Begleitperson

Sie sind auf öffentlichen Strassen unterwegs und müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist und die entsprechenden Verkehrsvorschriften immer eingehalten werden. Auf jeden Fall müssen Sie immer die Handbremse erreichen und bedienen können, ausser beim Rückwärtsfahren, Parkieren oder auf den Übungsplätzen.

Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist für Zuwiderhandlungen verantwortlich, die er wegen seiner Fahrtauglichkeit hätte vermeiden können. Die Begleitperson ist voll verantwortlich für Vergehen, wenn sie gegen ihre Pflichten verstösst.

Alkohol am Steuer

Für Fahrschülerin oder Fahrschüler wie auch für Begleitperson ist der Konsum von Alkohol und das Fahren eines Wagens unter Alkoholeinfluss (weniger als 0,1 Promille) strikte verboten.

Fahrzeugausrüstung

An einer gut sichtbaren Stelle muss das Fahrzeug auf der Rückseite eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. An Tankstellen oder im Baumarkt gibt es diverse Modelle billig zu kaufen. Wenn keine Lernfahrt stattfindet, muss das L jeweils wieder entfernt werden.

Versicherung

Alle Personen, die ein Motorfahrzeug fahren, brauchen eine gültige Haftpflichtversicherung.

Mitnehmen von Personen

Das Mitnehmen von anderen Personen oder Passagieren ist grundsätzlich erlaubt. Für bestimmte Fahrzeuge gelten aber Einschränkungen.

Begleitete Lernfahrten im Ausland

Der Lernfahrausweis ist im Ausland nicht gültig. Sie dürfen Ihre begleitenden Lernfahrten nur in der Schweiz absolvieren. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des entsprechenden Landes über die geltenden Regeln.

© Quelle: www.ch.ch

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